Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Baden-Württemberg | Unwirksamkeit von § 9 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV im Rahmen der Besteuerung eines Mitglieds der Geschäftsleitung nach dem DBA Schweiz
(1) Die Ermittlung der Nichtrückkehrtage nach Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz hat auch bei einem unterjährigen Arbeitgeberwechsel nicht für jeden Arbeitgeber einzeln, sondern einheitlich für das gesamte Kalenderjahr zu erfolgen. (2) § 9 Abs. 1 der deutsch-schweizerischen Konsultationsvereinbarung, der eine abweichende Regelung enthält, stellt eine unzulässige gesetzesändernde Rechtsverordnung dar und ist daher unwirksam. (3) Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA Schweiz findet auch auf einen faktischen Direktor Anwendung. (4) § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV, wonach Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz nur auf Personen anwendbar ist, deren Funktion im Handelsregister eingetragen ist, geht über den Abkommenswortlaut hinaus und ist daher ebenfalls unwirksam. S. 547
[i]KonsVerCHEV unter NWB DokID NWB TAAAE-04727 Nach § 9 Abs. 1 KonsVerCHEV erfolgt eine gesonderte Prüfung der 60-Tage-Grenze für die Grenzgängerregelung im DBA Schweiz für jedes Arbeitsverhältnis. Das Finanzamt ...