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BÜRO Nr. 8 vom Seite 2

Personalstammdaten erfassen und pflegen

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Damit Sie am Monatsende Ihre Ausbildungsvergütung erhalten, muss die Personalabteilung eine Abrechnung erstellen. Hierfür werden verschiedene Personalstammdaten benötigt. Neben Ihrem Namen sind das u. a. Informationen zur Berechnung der Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsdaten. Die Personalabteilung muss deshalb im Vorfeld die Daten aller Mitarbeiter sammeln und erfassen. Das erfolgt in der Regel in einem Personalabrechnungssystem. Lesen Sie hier, welche Personalstammdaten verwaltet werden müssen und worauf dabei zu achten ist.

Aus der Praxis

Vivien Neu macht eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement. Seit drei Tagen wird sie in der Personalabteilung eingesetzt. Heute erscheint ein technischer Angestellter. Er informiert einen der Sachbearbeiter, dass er Nachwuchs bekommen hat und händigt die entsprechenden Unterlagen aus. Als der Mann das Büro verlassen hat, lästert Vivien: „Will der ein Geschenk oder warum kommt er und erzählt von seinem kleinen Sohn?“ Der Sachbearbeiter erklärt, dass sich durch den Nachwuchs die Personalstammdaten des Mitarbeiters ändern. Das Kind wird auf der Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters eingetragen. Die Kinderzahl hat nämlich Einfluss auf die Höhe der...