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BFH 06.04.2016 X R 52/13, StuB 15/2016 S. 597

Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung

Wird ein im Ganzen verpachteter Betrieb teilentgeltlich veräußert, setzt sich das Verpächterwahlrecht beim Erwerber fort (Bezug: § 162 AO; § 6 Abs. 3, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 21 EStG).

Praxishinweise

Wird ein Gewerbebetrieb verpachtet, so kann der Verpächter erklären, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG behandeln und damit die Gegenstände seines Betriebs in das Privatvermögen überführen oder ob und wie lange er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen will. Solange der Verpächter eine Erklärung im vorstehenden Sinne nicht abgegeben hat, bleiben die verpachteten Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen mit der Folge, dass er weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Dieses Wahlrecht geht bei einer unentgeltlichen wie auch bei einer teilentgeltlichen...

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