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IDW zur ausstehenden Annahme der ISA
Mit Meldung vom äußert sich das IDW zur ausstehenden Annahme der ISA. Nach Auffassung des IDW sei die Anwendung der ISA verbindlich in § 317 Abs. 5 HGB geregelt. Die förmliche Annahme der ISA durch die EU-Kommission steht jedoch noch aus. Dem IDW sei kein konkreter Zeitplan für den Annahmeprozess bekannt. Die Meldung ist abrufbar unter http://go.nwb.de/8kivh.