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Grenzüberschreitende Namensnutzung im Konzern – Firma vs. Dachmarke
Anmerkungen zum
Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich auf die im Urteil vom getroffenen Ausführungen des BFH zu Verrechnungspreisfragen. Andere Streitpunkte des konkreten Falls, insbesondere zum Zeitpunkt des Zuflusses von Gewinnausschüttungen, bleiben unkommentiert.
Was galt bis 2012 zur Markenrechtsüberlassung?
Wie gestaltet sich die Situation nach der Neufassung des § 1 AStG aktuell?
Welche Folgen ergeben sich daraus und wie urteilt der BFH darüber?
I. Einführung
[i]Freudenberg/Holinski/von Rüden, Irrungen und Wirrungen bei der Markenverrechnung, IWB 6/2016 S. 216 NWB MAAAF-69228 Gehrmann, Verrechnungspreise, infoCenter NWB XAAAB-88601 Rasch, Die Überlassung von Markenzeichen, Verrechnungspreise direkt digital 7/2014 S. 2 NWB DAAAE-69179 Wellens/Renaud, Lizenzierung von (Dach-)Marken,Verrechnungspreise direkt digital, 4/2014 S. 6 NWB HAAAE-61535 Immaterielle Wirtschaftsgüter spielen bei Betriebsprüfungen grenzüberschreitend tätiger Unternehmensgruppen eine immer größere Rolle. Einer der Gründe dafür liegt in der Erkenntnis der Finanzverwaltungen, dass die wesentlichen Ressourcen eines Unternehmens im Zeitalter der Informationsgesellschaft und damit dessen Werttreiber in immateriellen bzw. intangiblen Vermögenspositionen wie Patenten, Rechten, Geschäfts- und Firmenwert oder auch allgemein Wissen („Know-How“) zu finden sind. Besonderes Charakteristikum immaterieller Wirtschaftsgüter ist die Nichtrivalität im Konsum. Das bedeutet in Konzernsituationen: Mehrere Konzerngesells...