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Wettbewerbsrecht | Kein Anspruch des Unternehmers auf Vertragsaufhebung nach unzulässigem Werbeanruf
Da ein auf unzulässige Telefonwerbung (§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG) gestützter Schadensersatzanspruch (hier: wegen eines zumindest ohne mutmaßliche Einwilligung erfolgten Werbeanrufs/sog. Cold Call) allenfalls diejenigen Schäden umfasst, die vom Schutzbereich dieser Bestimmung umfasst sind, also der Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die Privatsphäre des Verbrauchers und der geschäftlichen Sphäre, insbesondere der Ungestörtheit der Betriebsabläufe des sonstigen Marktteilnehmers dienen, sind dagegen solche Schäden, die aus dem Eingehen einer vertraglichen Verpflichtung resultieren, [i]Frings, NWB 11/2014 S. 769 und NWB 14/2014 S. 1003nicht ersatzfähig. Insoweit bezweckt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nämlich nicht den Schutz der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher/sonstigen Marktteilnehmer vor Belästigungen durch Werbeanrufe.
Im St...