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FG Rheinland-Pfalz 06.07.2016 1 K 1252/16, NWB 32/2016 S. 2404

Einkommensteuer | Keine Steuerbegünstigung für Handwerkerleistung außerhalb des Haushalts

Mit Urteil vom hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt des Handwerkers nicht „im Haushalt des Steuerpflichtigen“ erfolgt, so dass die Kosten dafür die Steuer nicht nach § 35a EStG ermäßigen können.

Anmerkung:

Die Kläger sind Eheleute und beauftragten im Jahr 2014 einen Raumausstatter, ihre Sitzgruppe neu zu beziehen. Der Raumausstatter holte die Sitzgruppe ab und bezog die Möbel in seiner nahe gelegenen Werkstatt neu. Für die entstandenen Kosten (rd. 2.600 €) beantragten die Kläger in ihrer Steuererklärung die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG. Das beklagte Finanzamt lehnte dies ab, weil das Gesetz verlange, dass die Handwerkerleistung „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen erbracht worden sei, und der BFH den Begriff „Haushalt“ räumlich-funktio...

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