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Sozialversicherung; | Anwendung der Gleitzonenregelung bei Teilarbeitsentgelt
Die Beitragsberechnung und Beitragstragung gilt auch in sog. Gleitzonenfällen (Arbeitsentgelt zwischen 400 € und 800 €), in denen z. B. wegen Ablaufs der Entgeltfortzahlung oder bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats nur ein Teilarbeitsentgelt erzielt wird, wobei eine anteilige beitragspflichtige Einnahme ermittelt wird. Wird neben dem laufenden Teilarbeitsentgelt noch eine Einmalzahlung gewährt, ist diese dem monatlichen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und hieraus die anteilige beitragspflichtige Einnahme zu berechnen. Da sich in der Praxis gezeigt hat, dass der vorgeschlagene Rechenweg in den Fällen, in denen nur wenige Sozialversicherungstage vorhanden sind, dazu führt, dass der Arbeitgeberbeitrag anteilig höher sein kann als der sich auf der Basis der (reduz...