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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Wann ist wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung eine Schätzung zulässig?
Sofern der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht fristgerecht nachkommt, hat die Finanzbehörde zu entscheiden, wie sie darauf reagiert. Unter welchen Voraussetzungen dabei geschätzt werden darf, hat das BayLfSt in einer aktuellen Verfügung zusammengefasst.
Allgemeine Grundsätze zur Schätzung
Soweit die Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt oder berechnet werden können, sollen die Finanzbehörden schätzen. Eine solche Schätzung muss in sich schlüssig sein und ihre Ergebnisse haben wirtschaftlich vernünftig und möglich zu sein. Um die Schätzungsgrundlagen zu beschaffen, hat das Finanzamt grundsätzlich diejenigen Erkenntnisse, deren Beschaffung und Verwertung ihm zumutbar und möglich ist, auszuschöpfen. Weicht die Schätzung von den – später bekannt gewordenen – tatsächlichen Verhältnissen ab, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit. Solche Abweichungen sind notwendig mit einer Schätzung verbunden, die in Unkenntnis der wahren Gegebenheiten erfolgt. Ebenso darf sich das Finanzamt bei steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich an der oberen, bei steuermindernden Besteuerungsgrundlagen an der unteren Grenze des Schätzungsrahmens, der unter Berü...