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Verpächterwahlrecht auch bei teilentgeltlicher Veräußerung
BFH entscheidet erstmals zu Fällen eines teilentgeltlichen Erwerbs
Das Wahlrecht des Verpächters, sich für eine Betriebsaufgabe oder für ein Fortbestehen des Betriebs zu entscheiden, besteht bei einem entgeltlichen Erwerb nicht mehr. Anders ist dies bei einem unentgeltlichen Erwerb. Der Erwerber tritt bei dieser Situation in die Rechtstellung des Rechtsvorgängers ein, das heißt, er hat das Wahlrecht. Dies gilt auch bei sofortiger Verpachtung. Der BFH hat nun erstmals entschieden, dass das Verpächterwahlrecht auch bei einem teilentgeltlichen Erwerb bestehen bleibt.
Teilentgeltliche Übertragung eines Pensionsbetriebs
Die Mutter (A) der Klägerin war Eigentümerin eines bebauten Grundstücks. In dem Gebäude befanden sich ein Pensionsbetrieb, vermietete Ladenräume, Wohnungen und privat genutzte Wohnräume. A führte den Pensionsbetrieb bis 1970 selbst. Anschließend verpachtete sie diesen Betrieb durchgehend an verschiedene Pächter, zuletzt von 1980 bis 2001 an den Ehemann der Klägerin. A erklärte die Einkünfte aus dem Pensionsbetrieb sowie der Vermietung der Ladenräume und Wohnungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
1985 übertrug A das Grundstück auf die Klägerin. Die Vertragsparteien gingen von einem Wert des übertragenen Grundbesitzes von 2,2 Mio. DM aus. I...