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FG Schleswig-Holstein 27.04.2016 4 K 108/13, KSR 8/2016 S. 12
Leistungsaustausch bei Haftungsübernahme
Bei einer Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG kann ein steuerbarer Leistungsaustausch nach Ansicht des FG Schleswig-Holstein auch dann vorliegen, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält (Abgrenzung zum nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag).