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Steuerrecht | Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf Kinder
Der BFH erleichtert die sog. gleitende Generationennachfolge, bei der ein Mitunternehmeranteil schrittweise auf ein Kind unentgeltlich übertragen wird und das Sonderbetriebsvermögen zunächst noch beim Elternteil verbleibt. Nach dem BFH kann eine derartige Übertragung nämlich zum Buchwert erfolgen.
Im [i]Vater hielt Mitunternehmeranteil und SonderbetriebsvermögenBFH-Fall war der Vater V zu 100 % am Vermögen der A-GmbH & Co. KG beteiligt und hatte an diese ein Grundstück vermietet, das somit ebenso zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörte wie seine Beteiligung an der A-GmbH (Komplementärin). Die Übertragung auf seinen Sohn S vollzog sich wie folgt:
(1) Im [i]Vater überträgt nur einen Teil seiner BeteiligungJahr 2008 übertrug V 90 % seiner Beteiligung an der A-GmbH & Co. KG sowie 25 % seiner Beteiligung an der A-GmbH unentgeltlich an S. Das Grundstück behielt er und vermietete es...