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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter USt-Satz für Hotelparkplatz
Der ermäßigte USt-Satz von 7 % für Hotelübernachtungen gilt nicht für die Überlassung eines Hotelparkplatzes – und zwar unabhängig davon, ob dieser gesondert vermietet wird oder im Übernachtungspreis enthalten ist.
Es [i]Parkplatz war im Übernachtungspreis enthalten ging im Urteilsfall um ein sog. Business-Resort-Hotel in der Nähe einer Autobahn, das ca. 150 Hotelparkplätze hatte. Im Übernachtungspreis war die Parkplatznutzung enthalten. Bei voller Hotelbelegung stand für die Hälfte der Gäste ein Stellplatz zur Verfügung. Das FA teilte den Übernachtungspreis auf und gelangte zu einer Parkplatzgebühr von 1,50 € pro Gast, die mit 19 % versteuert werden sollte.
Der BFH [i]Parkplatz dient nicht unmittelbar der Vermietung von Wohnräumengab dem FA Recht und lehnte einen Steuersatz von 7 % ab. Der Hotelparkplatz dient nämlich nicht unmittelbar der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen im S...