Bei Körperschaften, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, sind alle Einkünfte solche
aus Gewerbebetrieb. Der Begriff der Einkünfte ist in einem weiten Sinne zu verstehen. Nur so lässt sich ein Wertungswiderspruch
zwischen § 8 Abs. 2 KStG i.V.m. § 2 Abs. 2 GewStG vermeiden.
Die testamentarische Zuwendung eines verstorbenen Heimbewohners an eine Klin., die ein Seniorenpflegeheim betreibt, führt
zu einer Vermögensmehrung des BV, die ausschließlich auf die gewerbliche Betätigung zurückzuführen ist. Damit erhöht sich
der steuerlich zu berücksichtigende Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Testamentarische Zuwendungen an eine Körperschaft unterliegen daher der Besteuerung nach dem KStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1366 Nr. 16 ErbStB 2016 S. 301 Nr. 10 GStB 2016 S. 422 Nr. 12 GmbH-StB 2016 S. 309 Nr. 10 KÖSDI 2016 S. 19950 Nr. 9 NWB-EV 2016 S. 297 Nr. 9 VAAAF-78806
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 28.06.2016 - 10 K 285/15
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