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Richtiger Umgang mit Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Steueranmeldungen und das Verfahren nach der Abgabe
Unter einer Steueranmeldung versteht man eine Steuererklärung, in der der Steuerpflichtige die Steuer selbst berechnet. Typische Beispiele sind z. B. die USt-Voranmeldung, die USt-Sondervorauszahlung oder die USt-Jahreserklärung. Bereits die Steueranmeldung selbst stellt grundsätzlich eine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung dar. Eine Festsetzung der Steuer ist nur bei einer Abweichung von der Steueranmeldung erforderlich.
II. Einspruch gegen Steueranmeldungen
Führt die Anmeldung zu einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, ohne dass eine Zustimmung des FA erforderlich ist, kann der Steuerpflichtige hiergegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und AdV beantragen. Ein Einspruch ist auch dann möglich, wenn das FA der Steueranmeldung zustimmen musste, weil die Steueranmeldung zu einer Erstattung oder Herabsetzung der Steuer führte. Stellt der Steuerpflichtige nach Erteilung der Zustimmung fest, dass die Steuer zu hoch ist, kann er ebenfalls Einspruch einlegen und auch AdV beantragen.