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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Frist für öffentliche Einrichtungen läuft Ende 2016 ab (FinMin)
Das FinMin Rheinland-Pfalz weist auf die am Ende des Jahres ablaufende Frist hin, innerhalb derer öffentliche Einrichtungen beim FA erklären können, wie sie künftig umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
Der Gesetzgeber hat einen langen Übergangszeitraum eingeräumt. Wer bis Ende 2016 wirksam beim Finanzamt eine sog. Optionserklärung abgibt, kann danach das alte Recht noch bis zu weiteren vier Jahren anwenden. Daher ist die Abgabe der Optionserklärung in den meisten Fällen auch sinnvoll. Wer bis Jahresende nichts erklärt, muss ab unwiderruflich das neue Recht anwenden (§ 2b UStG i. V. mit § 27 Abs. 22 UStG).
Mehr dazu online im NWB Nachrichten-Bereich
: Aktuelle Vorschriften zum MOSS-Verfahren (EU-Kommission)
Die Europäische Kommission hat die aktualisierten Vorschriften zur Umsatzbesteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen veröffentlicht.
Die aktuellen Bestimmungen sind auf der Homepage der Europäischen Kommission einsehbar.