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Die UG (haftungsbeschränkt) – besondere Einsatzmöglichkeiten und Umwandlungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAF-78491 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die besonderen Regeln folgt. Ihr wesentliches Merkmal ist, dass sie mit einem unter dem Mindeststammkapital von 25.000 € liegenden Stammkapital gegründet werden kann. Die Haftungsbeschränkung besteht bereits bei einem Stammkapital von mindestens 1 €. Das macht sie für Startup-Unternehmen mit geringem Kapital interessant. Die UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch nicht auf diese Anwendungsfälle der Unternehmensgründung beschränkt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Die UG (haftungsbeschränkt) als Komplementärgesellschaft
[i]Beteiligung muss in der Firma zum Ausdruck kommenDie UG (haftungsbeschränkt) kann Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sein. Diese muss die Beteiligung der UG (haftungsbeschränkt) gegenüber dem Rechtsverkehr in der Firma zum Ausdruck bringen, etwa als UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
Die UG (haftungsbeschränkt) im Konzern
[i]Keine Beschränkung hinsichtlich KonzernfähigkeitDie UG (haftungsbeschränkt) ist konzernfähig. Sie kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen, andere Gesellschaften können sich an ihr beteiligen. Problematisch und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bish...