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Arbeitsrecht | Keine Teilhabe an Tariflohnerhöhung in Freistellungsphase im Altersteilzeit-Blockmodell
Werden Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell tarifvertraglich von Vergütungserhöhungen und Einmalzahlungen, die erst in der Freistellungsphase wirksam werden, ausgeschlossen, ist eine solche Regelung nicht zu beanstanden und beinhaltet insoweit auch weder eine rechtswidrige Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG) noch einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Im Streitfall musste der [i]infoCenter „Teilzeitarbeit/Altersteilzeit“ NWB WAAAB-36695 Kläger damit nicht nur den Nachteil, in der Freistellungphase nicht an Tariferhöhungen partizipieren zu können, hinnehmen, sondern gleichzeitig eine damit verbundene niedrigere Rente akzeptieren. Dabei blieb offen, ob der (Konzern-)Arbeitgeber DB die Tariferhöhungen – taktisch klug – vielleicht erst gezielt für die Freistellungsphase hat wirksam werden ...