„Auf Nummer sicher“
Mit Klauseln steuerliche Risiken absichern
Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Klauseln eher negativ besetzt. Dabei handelt es sich bei Klauseln zunächst einmal nur um Einzelbestimmungen in Verträgen, die ein bestimmtes Regelungsziel verfolgen – mehr nicht. Gerade in „unsicheren“ Rechtsgebieten, die von einer hohen Dynamik in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsauffassung geprägt sind, können Klauseln gute Dienste leisten, um Risiken abzusichern. Aktuelles Beispiel: die Erbschaftsteuerreform. Mit Verstreichen der durch das Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist einer Neuregelung bis zum 30. Juni dieses Jahres und dem noch offenen Ergebnis des erst im September zusammenkommenden Vermittlungsausschusses ist nun eine Phase der Rechtsunsicherheit entstanden. Ein latentes Problem für die Praxis der Nachfolgeberatung, wie es formuliert. Muss trotzdem gehandelt werden, etwa weil betriebswirtschaftlich sinnvolle Übertragungen anstehen oder Erwerbe von Todes wegen anfallen, sind Steuerklauseln das Mittel der Wahl. Aber auch die „klassischen“ Instrumente der Vermögensnachfolge sollten in Betracht gezogen werden.
Zu einem festen Bestandteil von Grundstückskaufverträgen sind Umsatzsteuerklauseln geworden. Bestehen doch auf Seiten des Käufers, des Verkäufers, des Notars, aber auch des Steuerberaters oft Unsicherheiten bei der rechtlichen Einschätzung der Gegebenheiten, die der Vertragsgestaltung zugrunde zu legen sind. Entsprechende Klauseln zur Rechtssicherheit sowohl für den Veräußerer als auch für den Erwerber im Kaufvertrag sind daher unverzichtbar, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden. Dabei gilt es, die Interessen beider Vertragsparteien in Einklang zu bringen, ohne die Umsatzsteuerklauseln unnötig aufzublähen, für die Parteien unverständlich oder gar in der Auslegung zweifelhaft werden zu lassen. Wie das erreicht werden kann, erläutert , indem sie einzelne Themenbereiche des Grundstückskaufs mit besonderem Risikopotenzial aufgreift und dafür Lösungsansätze bei der Vertragsgestaltung aufzeigt.
Unterschiedliche Interessenlagen treffen auch bei der von den Länderfinanzministern am 3. Juni in Neuruppin gestarteten Bundesratsinitiative zur Reform der Grundsteuer aufeinander. Um diese in Einklang zu bringen, ist das Ziel hoch gesteckt: „Gerecht für die Bürger, verlässlich für die Kommunen, ohne Steuererhöhung.“ Das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht nach Jahrzehnten der Untätigkeit das derzeit geltende Grundsteuergesetz „kassiert“ und damit den Kommunen eine wichtige Einnahmequelle wegbricht, ist hoch. Seit dem 22. Juli sind die Gesetzesanträge einer Grundsteuerreform nun auf den Internetseiten des Hessischen und des Niedersächsischen Finanzministeriums aufrufbar (). Deren Inhalt stellt Ihnen Eisele in den nächsten zwei NWB-Ausgaben vor.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 2313
NWB OAAAF-78736