Unternehmenskauf im Ausland
4. Aufl. 2016
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Österreich
Von MMag. Andreas Götz und Dr. Peter Haunold (beide Deloitte Wien)
1. Steuerliche Interessenspositionen des Veräußerers/Erwerbers
Der Veräußerer ist bei der Veräußerung von Unternehmen regelmäßig an einer Reduzierung bzw. gänzlichen Vermeidung der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns infolge der Anteilsveräußerung (Share Deal) oder der steuerwirksamen Aufdeckung stiller Reserven beim Betriebsverkauf (Asset Deal) interessiert. Im Fall der steuerwirksamen Aufdeckung stiller Reserven ist für den Veräußerer die Nutzbarmachung allfälliger Steuerbegünstigungen – wie z. B. Tarifbegünstigungen – von Relevanz.
Aus der Sicht des Erwerbers besteht das meist entgegengesetzte Interesse, ein dem Kaufpreis möglichst weitgehend entsprechendes Abschreibungspotenzial zu erhalten, das den zukünftigen steuerpflichtigen Gewinn des erworbenen Unternehmens schmälert. Dies wird meist beim Betriebserwerb (Asset Deal) leichter zu bewerkstelligen sein als beim Beteiligungserwerb (Share Deal), bei dem ein Goodwill-Element für spätere Abschreibungen i. d. R. verloren gehen wird – eine in Österreich ab 2005 geschaffene Möglichkeit zur Abschreibung eines Goodwill-Elements im Rahmen des Share Deals wurde ...