Unternehmenskauf im Ausland
4. Aufl. 2016
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Italien
Von Francesco Saltarelli, Elena Cardani und Francesco Trivisano (Deloitte Mailand) und Simone Rupp (Deloitte München).
1. Vorbemerkung
Natürliche Personen, die in Italien ansässig sind, unterliegen einer progressiven Einkommensteuer auf ihr Einkommen (IRPEF – imposta sul reddito delle persone fisiche) bis zu 43 % (43 % finden Anwendung, wenn das jährliche Einkommen 75.000 € übersteigt).
Während Gewinne, die natürliche Personen oder Personengesellschaften aus ihrem Betrieb erwirtschaften, der progressiven Einkommensteuer IRPEF unterliegen, fällt bei Gewinnen, die von italienischen Körperschaften und Betriebsstätten von nicht in Italien ansässigen Rechtsträgern erwirtschaftet werden, eine nationale Körperschaftsteuer (IRES – imposta sul reddito delle società) zu einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 27,5 % an (ab Wirtschaftsjahr 2017: 24 %). Dieser Steuersatz gilt unabhängig davon, ob die Gewinne thesauriert oder ausgeschüttet werden. Personengesellschaften sind für ertragsteuerliche Zwecke transparent, d. h. die Besteuerung für einkommensteuerliche/körperschaftsteuerliche Zwecke erfolgt auf Ebene der Gesellschafter. Die Gewinne von Personengesellschaften werden den Gesells...