Unternehmenskauf im Ausland
4. Aufl. 2016
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Hongkong
Von Danny Po, Jessie Lam, Flora Ka Wui Mok (Deloitte Shanghai/Hongkong) und Yuexian Wu (Deloitte Düsseldorf)
1. Überblick über die Rechtslage
Aufgrund einer Reihe von steuerlichen Vergünstigungen ist Hongkong als Investitionsstandort insbesondere für ausländische Investoren interessant. Durch seine Sonderstellung als autonomer Teil der Volksrepublik China ist Hongkong in der günstigen Position, Investoren einen interessanten Standort sowohl für Investitionen in Hongkong als auch über Hongkong in der Volksrepublik China zu bieten.
In Hongkong findet der Erwerb von Unternehmen in einer der beiden folgenden Formen statt:
Erwerb des Betriebsvermögens des Target-Unternehmens (sog. Asset Deal) oder
Erwerb von Anteilen an dem Target-Unternehmen (sog. Share Deal).
Grundsätzlich bedeutsam für Unternehmenserwerbe und -restrukturierungen sind die Gewinnsteuer und die Stempelsteuer. Daneben gibt es in Hongkong weder eine gesonderte Sales Tax noch eine Umsatzsteuer. Eigentümer von unbeweglichem Vermögen unterliegen jedoch der Grundsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf den von der Steuerbehörde ermittelten Wert des Eigentums. In Grundzügen wird die Bewertung an der marktüblichen Miete abzüg...