Unternehmenskauf im Ausland
4. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Australien
Von David Watkins (Deloitte Sydney) und Dr. Fariba Peykan (Deloitte München)
1. Allgemeines
Nach australischem Steuerrecht unterliegen in Australien ansässige Steuerpflichtige der Steuer mit ihrem weltweiten Einkommen, während nicht in Australien ansässige Steuerpflichtige nur mit ihren Einkünften aus australischen Quellen besteuert werden. Für nur vorübergehend in Australien ansässige natürliche Personen gelten Sondervorschriften, nach denen ihre ausländischen Einkünfte weitgehend nicht der australischen Besteuerung unterliegen.
Eine Kapitalgesellschaft ist in Australien ansässig, wenn sie in Australien gegründet wurde. Zudem gilt eine außerhalb Australiens gegründete Kapitalgesellschaft als in Australien ansässig, wenn sie dort ein Gewerbe betreibt und entweder die zentrale Geschäftsführung und Kontrolle ihrer Geschäftstätigkeit in Australien erfolgt oder die Stimmrechte von in Australien ansässigen Gesellschaftern kontrolliert werden.
Das Einkommen einer Kapitalgesellschaft unterliegt zunächst auf Gesellschaftsebene der Besteuerung. Im Falle einer Ausschüttung erfolgt eine weitere Besteuerung auf Gesellschafterebene. Es besteht jedoch ein Anrechnungssystem, nach dem die au...