BGH Beschluss v. - EnVR 52/15

Instanzenzug:

Gründe

1Die Beschwerdeführerin hat die Beschwerde - im Einvernehmen mit der Beschwerdegegnerin - zurückgenommen. Die Rücknahme der Beschwerde bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (, [...] Rn. 1; Beschluss vom - EnVR 47/12, [...] Rn. 2 mwN). Die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens sind entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin zu verteilen.

2In Übereinstimmung mit dem Beschwerdegericht wird der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf 1.090.000 € festgesetzt. Im Hinblick auf die beidseitig erhobenen Rechtsbeschwerden entspricht der Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens dem des Beschwerdeverfahrens.

Fundstelle(n):
VAAAF-78605