Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung – IDW S 13: Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht
Der Hauptfachausschuss des IDW hat den IDW S 13 „Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien-und Erbrecht“ in der endgültigen Fassung gebilligt. Dieser IDW Standard gilt nicht für Bewertungen für erbschaft steuerliche Zwecke.
Hintergrund: Die allgemeinen Regelungen zur Unternehmensbewertung durch den Wirtschaftsprüfer sind in IDW S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen festgelegt“. Für die spezifischen Zwecke familien- und erbrechtlicher Auseinandersetzungen hat das IDW eine Konkretisierung der allgemeinen Grundsätze der Unternehmensbewertung mit Verabschiedung des IDW S 13 getroffen. IDW S 13 gilt als Ergänzung zum IDW S 1 und ersetzt die bisherige IDW-Stellungnahme des Hauptfachausschusses „Zur Unterne...