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Online-Nachricht - Dienstag, 26.07.2016

Europa | Konsultation über Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen (Komm.)

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen gestartet.

Hintergrund: Die Konsultation hat zum Ziel, die Ansichten aller Beteiligten über die mehrwertsteuerliche Behandlung von elektronisch erbrachten Publikationen (E-Publikationen) zu sammeln. Nach den derzeitigen Regeln müssen E-Publikationen zum Standard-Mehrwertsteuersatz besteuert werden, während die Mitgliedstaaten bei gedruckten Publikationen niedrigere Mehrwertsteuersätze anwenden dürfen. Die Konsultationsfrist beginnt am und endet am .

Inhalte der Konsultation:

  • Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, gedruckte Bücher, Zeitungen und Veröffentlichungen zu einem ermäßigten Satz (mindestens 5%) zu besteuern. Manchen Mitgliedstaaten wurde die Anwendung eines Mehrwertsteuersatzes niedriger als 5% gewährt, einschließlich Steuerbefreiungen mit Recht auf Vorsteuerabzug auf der vorhergehenden Stufe (sogenannter Nullsatz) auf bestimmten gedruckten Veröffentlichungen. Auf der anderen Seite müssen digitale Veröffentlichungen, die elektronisch erbracht werden, mit dem normalen Mehrwertsteuersatz besteuert werden.

  • Eine Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze für elektronisch erbrachte Dienstleistungen, insbesondere für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen, war bis zum Jahr 2015 erforderlich. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regeln zum Ort der Leistung zum (lesen Sie hierzu unsere Nachricht v. 15.12.2014) wird die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienste, Rundfunk und elektronische Dienste in dem Land erhoben, wo der Kunde und nicht, wo der Leistungserbringer ansässig ist. Die Leistungserbringer können daher nicht mehr davon profitieren, indem sie in dem Mitgliedstaat mit den niedrigsten Mehrwertsteuersätzen ansässig sind.

  • Während die Unterschiede zwischen gedruckten und elektronisch erbrachten Veröffentlichungen im Hinblick auf das Format anerkannt werden, bieten sie die gleichen Leseinhalte für die Verbraucher und das Mehrwertsteuersystem muss mit den Herausforderungen der heutigen digitalen Wirtschaft mithalten können.

  • Diese Probleme sorgfältig betrachtend hat sich die Kommission in ihrem Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer 2016 dazu bekannt, dass sie im Jahr 2016 einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen wird, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die derzeit geltenden Mehrwertsteuersätze auf gedruckte Veröffentlichungen auch auf elektronisch erbrachte Publikationen anzuwenden.

Ziel der Konsultation ist, die Standpunkte zu folgenden Punkten zu sammeln:

  1. Die Verpflichtung der Kommission in ihrem Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer 2016:

    a) den Mitgliedstaaten die Anwendung ermäßigter Sätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen zu genehmigen.

    b) den Mitgliedstaaten die Anwendung stark ermäßigter Sätze und Nullsätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen zu genehmigen.

  2. Die Definition und Abgrenzung von elektronisch erbrachten Veröffentlichungen.

  3. Die möglichen Auswirkungen von ermäßigten Sätzen für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen.

Quelle: Konsultationsseite der Europäischen Kommission (Sc)

Hinweis:

Die Teilnehmer der Konsultation können einen Online-Fragebogen über die EU-Umfrage Applikation abrufen, die hier verfügbar ist. Die Antworten werden über diese Applikation eingereicht.

Fundstelle(n):
MAAAF-78514