Personal
2. Aufl. 2016
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12. Entlohnung
(von Thomas Breisig)
Fragen der Entlohnung (synonym: Entgelt, Vergütung) gehören selbstredend zu den klassischen Handlungsfeldern des Personalwesens. Betriebswirtschaftlich ist die Zahlung von Entgelt gleichbedeutend mit Kosten bzw. Aufwendungen, die eine Verpflichtung zu weiteren Zahlungen (die oft sog. Personalnebenkosten) auslösen. Somit handelt es sich beim Entgelt um eine Inputgröße, die arbeitgeberseitig eingesetzt werden muss, um eine Leistungserbringung von den Beschäftigten zu erhalten.
Darüber hinaus ist es aber auch ein betriebliches Ordnungsinstrument, weil über die Differenzierung der Vergütung (z. B. nach betrieblichem Rang, Qualifikation, Leistung) das Verhalten und der Einsatz der Mitarbeiter/innen gesteuert werden kann (vgl. z. B. Pornschlegel/Birkwald 1994, S. 224). Insofern greift die bloße Betrachtung des Entgelts als arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers und/oder als Regulierungsgröße am Arbeitsmarkt in betriebswirtschaftlicher Perspektive viel zu kurz.
Die Auffassung von Nicklisch (1938), der das Entgelt als eine Vorauszahlung desjenigen Ertragsanteils interpretiert hat, der dem „Produktionsfaktor Arbeit“ gerechterweise zusteht, hat sic...