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Online-Nachricht - Montag, 25.07.2016

Vorsteuerabzug eines Leasinggebers

Ein Leasinggeber kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, wenn er dem Leasingnehmer im Rahmen eines sog. sale-and-lease-back-Geschäftes nicht lediglich einen Kredit gewährt, sondern an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers mitwirkt und dadurch eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Hintergrund: Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der Unternehmer umsatzsteuerfreie Umsätze erbringt. Zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen gehört u. a. die Gewährung von Krediten. Kreditgeber haben daher in der Regel keinen Vorsteuerabzug.

Sachverhalt: Die Klägerin war ein Leasingunternehmen, die EDV-Systeme von einem Hersteller kaufte, der die EDV-Systeme aufgrund eines gesetzlic...