Arbeitshilfe - Stand: 12.10.2016

Verrechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge der Jahre 2010 und 2011 mit Erstattungen für Vorjahre?

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Sind – auch nach dem Systemwechsel ab dem Veranlagungszeitraum 2010 – die als Sonderausgaben abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge um rückerstattete Beiträge für in den Jahren vor 2010 gezahlte Versicherungsbeiträge zu kürzen? - Ist die Verrechnung der rückerstatteten Versicherungsbeiträge im Erstattungsjahr vorzunehmen, was zu einer verfassungswidrigen steuerwirksamen Kürzung voll berücksichtigungsfähiger Vorsorgeaufwendungen führt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
WAAAF-78379