1. Zu welchem Zeitpunkt sind Gewinne aus Gerüstbauverträgen bei einem gemischten, verschiedene Leistungselemente enthaltenden Vertrag, realisiert?
2. Wie sind Abschlagszahlungen aus Werkverträgen nach § 632a BGB zu bilanzieren (Hinweis auf das BStBl I 2015, 542; zwischenzeitlich aufgehoben durch das BStBl I 2016, 279)?
3. Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sind Gerüstbauverträge bilanziell in drei Teile mit je eigenen Gewinnrealisierungszeitpunkten aufzugliedern (1. werkvertragliches Element Gerüstaufbau, 2. mietvertragliches Element Gebrauchsüberlassung, 3. werkvertragliches Element Gerüstabbau)?