Arbeitshilfe - Stand: 26.10.2016

Festsetzung der Energiesteuer als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn bei § 51 Abs. 1 EnergieStG?

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Entsteht der Entlastungsanspruch nach § 51 EnergieStG ("nachweislich ... versteuert worden sind") erst, nachdem die Energiesteuer für das Energieerzeugnis festgesetzt (oder sogar entrichtet) worden ist oder ist der Zeitpunkt der Entnahme und steuerbegünstigten Verwendung maßgebend?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
KAAAF-78370