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Rückforderung bereits gezahlten Honorars
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-77979 Honorarklagen ohne Abstriche zu gewinnen ist nicht nur schwierig, sondern birgt im Hinblick auf den abgewiesenen Teil der Forderung die Gefahr, dass der Auftraggeber den entsprechenden Anteil rückwirkend für bereits gezahlte Honorare im Rahmen der Verjährungsfristen zurückfordert.
Ausführlicher Beitrag s. .
Rechtsgrundlage für Rückforderungsklagen
[i]Rechtsgrund für den Honoraranspruch ist der AuftragAnspruchsgrundlage ist insoweit § 812 BGB. Danach ist eine Leistung herauszugeben, die ohne Rechtsgrund erfolgt ist. Der Auftraggeber muss vortragen und beweisen, dass es für die abgerechnete Leistung keinen Auftrag gab oder die Leistung nicht erbracht wurde. Der Steuerberater muss demgegenüber die tatsächlichen einzelnen Umstände darlegen und beweisen, die für einen Rechtsgrund sprechen. Das gelingt am besten durch Vorlage von schriftlich abgefassten Aufträgen. Fehlen solche, muss der Auftrag i. d. R. aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls und mit Zeugenbeweis geführt werden; dieser Nachweis ist sehr unsicher und gelingt in vielen Fällen auch nicht mit der Folge, dass bereits gezahltes Honorar zu erstatten ist.
Darlegungs- und Beweislast
[i]Auftraggeber muss Nichterteilung des Auftrags sowie Nichtleistung des Steuerberaters beweisenBestreitet der Auftraggeber die Angemessenheit d...