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Korruption im Gesundheitswesen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-77978 Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitssektor waren in der Vergangenheit Grund für Milliarden-Defizite der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Daneben wurden Wettbewerbsverzerrungen durch Korruption befürchtet – ein Verstoß gegen das marktwirtschaftliche Prinzip eines freien Wettbewerbs. Zu guter Letzt galt es auch, das Wohl der Patienten durch unbeeinflusste medizinische Versorgung sicherzustellen. Das am in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen soll Lücken schließen, die korruptives Verhalten von Angehörigen der Heilberufe bisher ungestraft ließen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Personeller Anwendungsbereich
[i]Weiter personeller Anwendungsbereich – ausgeschlossen sind ApothekerVom Anwendungsbereich des Gesetzes sind sowohl freiberuflich Tätige als auch Angestellte erfasst, und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit in öffentlichen oder privaten Krankenhäusern ausgeführt wird und ob die Leistungen für private oder gesetzliche Krankenkassen erbracht werden. Es sind nicht nur akademische, sondern auch nichtakademische Heilberufe betroffen – nicht jedoch Apotheker.
Sachlicher Anwendungsbereich
[i]Korruption sowohl durch Bestechlichkeit als auch durch BestechungDie strafbaren Handlungsalternativen beziehen sich grds. auf die Tatb...