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Erbschaftsteuer | Abziehbarkeit eines verjährten Pflichtteilsanspruchs
Mit Urteil vom hat der 3. Senat des FG Schleswig-Holstein entschieden, dass der Alleinerbe nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen nunmehr gegen ihn selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend machen kann, wenn der Anspruch bereits verjährt ist.
Der Kläger war Alleinerbe seiner Stiefmutter. Diese hatte zusammen mit dem Vater des Klägers ein notarielles gemeinschaftliches Testament errichtet, worin beide sich gegenseitig als Alleinerben und den Kläger zum Erben des Überlebenden einsetzten. Der Vater des Klägers verstarb im Oktober 2003, die Stiefmutter im Januar 2014. In seiner Erbschaftsteuererklärung gab der Kläger seinen eigenen Pflichtteilsanspruch gegen die Stiefmutter als Nachlassverbindlichkeit an. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung mit d...