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Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sale-and-lease-back-Geschäften
Nach dem können Sale-and-lease-back-Geschäfte als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.
Überraschend ist weniger, dass im Streitfall das Sale-and-lease-back-Geschäft über ein elektronisches Informationssystem durch eine eigens zu diesem Zweck gegründete GbR (die Klägerin) umsatzsteuerrechtlich nicht als Lieferung und Rücklieferung des durch einen Dritten genutzten „Systems“ anerkannt worden ist. Bemerkenswert ist aber, dass der BFH darin kein verdecktes Kreditgeschäft erblickt, sondern eine steuerpflichtige sonstige Leistung besonderer Art, nämlich die entgeltliche Mitwirkung bei einem „Window dressing“ in der Bilanz des vermeintlichen L...