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Einkommensteuer | Kindergeld: Beweislast für das Vorliegen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland obliegt im Kindergeldverfahren dem Kläger. Erforderlich ist nach dem Urteil des FG Hamburg vom 12. 4. 2106 insbesondere, dass er darlegt und beweist, wann er im Inland gewesen ist. Eine nur vorübergehende oder notdürftige Unterbringungsmöglichkeit reicht nicht aus, ebenso nicht eine bloße Schlafstelle in Betriebsräumen.
Innehaben der Wohnung bedeutet, dass der Anspruchsteller tatsächlich über sie verfügen kann und sie als Bleibe entweder ständig benutzt oder sie doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen, aufsucht. Die Nutzung muss zu Wohnzwecken erfolgen; eine Nutzung zu ausschließlich beruflichen...