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NWB BB 8/2016 S. 227

Brexit: Möglicherweise auch deutsche Limiteds betroffen

Ob eine Limited nach dem Brexit weiter als solche firmieren kann, hängt davon ab, wie die EU die rechtlichen Beziehungen mit Großbritannien neu regelt. Die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen ist nach EU-Recht nur in Staaten garantiert, mit denen besondere Abkommen zum Gesellschaftsrecht bestehen. Unter Umständen droht Limiteds eine Zwangsumwandlung in eine OHG. Betroffene sollten die Verhandlungen genau verfolgen und prüfen, ob ein freiwilliger Rechtsformwechsel sinnvoller ist, z. B. in eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH.

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