Rechnungslegung
5. Aufl. 2016
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2. Kapitel: Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bevor wir uns der Bilanz zur Darstellung des Vermögens und der Finanzlage und später dann der Gewinn- und Verlustrechnung zur Ergebnisermittlung sowie den einzelnen Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen zuwenden, sollen zunächst die den allgemeinen Rahmen bildenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vorgestellt werden.
1. Bilanzierungsgebote und -verbote
Bilanzierungsgrundsätze, auch Ansatzvorschriften genannt, regeln, ob ein Vermögensgegenstand seiner Art und Beschaffenheit nach geeignet ist, in die Bilanz aufgenommen zu werden. Ist das der Fall, besitzt er die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit und ist damit grundsätzlich auch bilanzierungspflichtig. Die später zu behandelnden Bewertungsvorschriften hingegen legen fest, mit welchem Betrag die entsprechenden Vermögensgegenstände in der Bilanz ausgewiesen werden.
Wenn ein Vermögensgegenstand „bilanzierungsfähig“ ist, besteht im Grundsatz auch die Pflicht zur Bilanzierung, es sei denn, dass dem Bilanzierungsverbote entgegenstehen oder dass Wahlrechte dem Bilanzierenden einen Ermessensspielraum gewähren. Darüber hinaus kennt das Bilanzrecht Bilanzierungshilfen, denen Tatbestände z...