Vorsteuerabzug; Frage der Vorsteuervergütung für Kraftstoffe bei Binnenschifffahrtunternehmen aus einem Nicht-Mitgliedstaat
Leitsatz
Die Vergütung von Vorsteuern ist gem. § 18 Abs. 9 S. 5 UStG in Bezug auf Kraftstoffe an Unternehmer mit Sitz außerhalb eines
Mitgliedstaates der EU ausdrücklich ausgeschlossen. Der Wortlaut ist eindeutig, ohne dass eine Beschränkung auf Kraftstoffe
für den Straßen- oder Luftverkehr der Norm zu entnehmen wäre. Die Schweiz ist nicht über bilaterale Verträge einem EU-Staat
gleichgestellt mit der Folge, dass sie im Hinblick auf das Vorsteuervergütungsverfahren genauso zu behandeln wäre, wie ein
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.