Vorsteuerabzug; Frage der Vorsteuervergütung für Kraftstoffe bei Binnenschifffahrtunternehmen aus einem Nicht-Mitgliedstaat
Leitsatz
Die Vergütung von Vorsteuern ist gem. § 18 Abs. 9 S. 5 UStG in Bezug auf Kraftstoffe an Unternehmer mit Sitz außerhalb eines
Mitgliedstaates der EU ausdrücklich ausgeschlossen. Der Wortlaut ist eindeutig, ohne dass eine Beschränkung auf Kraftstoffe
für den Straßen- oder Luftverkehr der Norm zu entnehmen wäre. Die Schweiz ist nicht über bilaterale Verträge einem EU-Staat
gleichgestellt mit der Folge, dass sie im Hinblick auf das Vorsteuervergütungsverfahren genauso zu behandeln wäre, wie ein
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat.