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FG Saarland 12.08.2003 1 V 176/03
Umsatzsteuer; | Lieferung von Speisen durch einen Partyservice (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)
Auch dann, wenn sich die Tätigkeit eines Partyservices lediglich auf die Anlieferung der Speisen in den entsprechenden Behältnissen und Vorrichtungen beschränkt (ohne Bedienung und ohne Gestellung von Geschirr, Bestecken u. Ä.), unterliegt diese nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG ().