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BFH 01.03.2016 XI R 21/14, StuB 14/2016 S. 561

Umsatzsteuer | Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters

(1) Bestellt das Insolvenzgericht einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ist der Steuerbetrag für die steuerpflichtigen Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verwalterbestellung erbracht hat, nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit zu berichtigen (erste Berichtigung). (2) Eine nachfolgende Vereinnahmung des Entgelts durch den sog starken vorläufigen Insolvenzverwalter führt gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG zu einer zweiten Berichtigung des Steuerbetrags und begründet eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO (Bezug: § 17 UStG; Art. 90 MwStSystRL).

Praxishinweise

Die Vorinstanz, das NWB AAAAE-64553, EFG 2014 S. 1427), hatte entgegen der bis dahin bestehenden BFH-Rechtsprechung eine Berichtigungspflicht infolge der Bestellung einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 17 UStG verneint. Der...BStBl 2015 II S. 506

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