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Grunderwerbsteuer | Rückgängigmachung eines Erwerbs bei anschließendem Anteilsverkauf
Nach dem ist ein Grundstückskaufvertrag auch dann vollständig i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG „rückgängig gemacht“ worden, wenn er zivilrechtlich aufgehoben wird und in derselben Urkunde die Anteile an der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft zu 94 % an die Muttergesellschaft der Erwerberin veräußert werden. Die für den vollständigen Erwerb der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft aufgestellten Grundsätze (vgl. , BStBl 2014 II S. 588) sind auf diesen Fall nicht zu übertragen.
Eine grunderwerbsteuerrechtlich relevante Verwertung der Rechtsposition aus dem rückgängig gemachten Kaufvertrag im Sinne einer „wirtschaftlichen Zueignung“ eines Grundstücks ist nicht gegeben, wenn weniger als 95 % der Anteile an der gr...