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IDW S 13 verabschiedet
Das IDW hat den IDW Standard: Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht (IDW S 13) in der endgültigen Fassung verabschiedet. IDW S 13 legt die Besonderheiten dar, die von Wirtschaftsprüfern bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsansprüchen im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen im Familien- und Erbrecht zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung gemäß der Anforderungen aus IDW S 1. IDW S 13 geht von der Funktion des Wirtschaftsprüfers als neutraler Gutachter aus und gliedert sich entsprechend des methodischen Vorgehens bei der Bewertung in die Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts und die Überleitung des objektivierten ...