OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - 20 A 281/13.PVB
Gesetze: BPersVG § 13
Leitsatz
Leitsatz:
1. Bei einer tariflichen Personalgestellung auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 TVöD fehlt es regelmäßig an einer fortbestehenden Eingliederung in die bisherige Dienststelle und damit auch an einer Wahlberechtigung für den dort gebildeten Personalrat.
2. Für die Beurteilung der Frage der Wahlberechtigung bei einer tariflichen Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD sind die Vorschriften über die Zuweisung aus § 13 Abs. 2 BPersVG entsprechend anwendbar.
3. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf eine tarifliche Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD.
Fundstelle(n): AAAAF-77627
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OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.09.2014 - 20 A 281/13.PVB
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