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OLG Celle Beschluss v. - 9 W 150/15

Gesetze: GmbHG § 7 Abs. 2 S. 1; GmbHG § 7 Abs. 3; GmbHG § 19 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Verspricht ein GmbH-Gesellschafter bei Gründung auf einen übernommenen GmbH Anteil von 15.000 € einen PKW im Wert von 9.725 € zu übereignen, so stellt sich die Einlagepflicht als Mischeinlage dar.

Eine solche Mischeinlage kann nur so gestaltet werden, dass vor Eintragung der PKW zu übereignen und auf die Bareinlagepflicht ein Viertel einzuzahlen ist.

Sieht der Gesellschaftsvertrag neben der Übereignung des PKW keine Verpflichtung zur Bareinlage vor, liegt darin eine gemäß § 19 Abs. 2 GmbHG unzulässige Befreiung von der Pflicht des § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG.

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 258 Nr. 5
DStR 2016 S. 332 Nr. 6
GmbH-StB 2016 S. 74 Nr. 3
GmbHR 2016 S. 288 Nr. 6
NJW 2016 S. 8 Nr. 15
NJW-RR 2016 S. 482 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2016 S. 688
ZIP 2016 S. 368 Nr. 8
WAAAF-77624

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OLG Celle, Beschluss v. 05.01.2016 - 9 W 150/15

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