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LSG Sachsen Beschluss v. - 7 AS 749/15 B

Gesetze: SGB X § 64 Abs. 3 S. 3; SGG § 173; SGG § 197a; GKG § 63; GKG § 66; GKG § 68

Leitsatz

Leitsatz:

1. Über die Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss des Sozialgerichts entscheidet die Berichterstatterin des LSG als originäre Einzelrichterin.

2. § 173 Satz 2 SGG ist im Verfahren der Streitwertbeschwerde nicht anwendbar.

3. Hier: keine Änderung der fehlerhaften Streitwertfestsetzung von Amtswegen nach § 63 Abs. 3 Satz 3 GKG.

Fundstelle(n):
BAAAF-77618

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen, Beschluss v. 29.06.2016 - 7 AS 749/15 B

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