BGH Beschluss v. - EnVR 17/15

Instanzenzug: SchlHOLG

Gründe

1Die Beschwerdeführerin hat die Beschwerde - im Einvernehmen mit der1 Beschwerdegegnerin - zurückgenommen. Die Rücknahme der Beschwerde bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist (, [...] Rn. 1; Beschluss vom 23. April 2013 - EnVR 47/12, [...] Rn. 2 mwN). Die Kosten des Beschwerdeund Rechtsbeschwerdeverfahrens sind entsprechend dem übereinstimmenden Parteiwillen gegeneinander aufzuheben.

2Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird gem. § 50 Abs. 1 Nr. 22 GKG i.V.m. § 3 ZPO auf bis 200.000 € festgesetzt.

Fundstelle(n):
NAAAF-77533