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BÜRO Nr. 7 vom Seite 22

Sachliche Abgrenzung und kalkulatorische Kosten

Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Bernt Schumacher; Reinbek

An der Sachlichen Abgrenzung und den Kalkulatorischen Kosten führt kein Weg vorbei. Und das nicht nur allein wegen des notwendigen begrifflichen Instrumentariums, das hier geklärt wird, sondern auch, weil hier darüber hinaus die Grundlagen der Kostenrechnung geschaffen werden.

Rechnungskreise

Bei der Aufbereitung von Zahlen für eine aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung müssen die Daten der Buchführung (Rechnungskreis I) in geeigneter Weise in die der Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II) überführt werden. Dies geschieht mithilfe von Abgrenzungsrechnungen.

Die „Sachliche Abgrenzung“ kann entweder buchhalterisch (über Konten) oder statistisch-tabellarisch erfolgen. Hier soll die zweite Methode angewandt werden, da die Bewältigung des Zahlenmaterials der Kostenrechnung mithilfe von EDV-Anlagen heute gängige Praxis ist. Tabellenkalkulationsprogramme wie z. B. Excel sind hierfür die geeignete Software.

Kosten- und Leistungsrechnung

Eine ständige Kontrolle der Kosten und Leistungen ist zur Sicherung der Existenz und Wettbewerbsfähigkeit unbedingt erforderlich. Im Blickpunkt der Buchführung steht – durch die jährliche Gegenüberstellung der...