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EuGH 09.06.2016 C-332/14, BBK 14/2016 S. 670

Umsatzsteuer | EuGH-Urteil zum Vorsteuerabzug bei Gebäuden

Der EuGH hat mit seinem Urteil folgende Grundsätze für den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden aufgestellt:

  • [i]Unmittelbare Zuordnung hat VorrangDie Eingangsleistung, aus der der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, ist vorrangig den jeweiligen Ausgangsumsätzen zuzuordnen. Ist der Ausgangsumsatz umsatzsteuerpflichtig, ist der Vorsteuerabzug möglich.

  • [i]Keine unmittelbare Zuordnung bei zu großer Komplexität Ist diese unmittelbare Zuordnung in der Praxis zu komplex und somit nur schwer durchführbar, greift grundsätzlich der Umsatzschlüssel.

Hinweis:

[i]Umsatzschlüssel gilt, falls unmittelbare Zuordnung nicht möglich ist Der EuGH geht davon aus, dass bei der Nutzung, Erhaltung oder Unterhaltung des Gebäudes eine unmittelbare Zuordnung „in der Praxis allgemein leicht durchführbar zu sein“ scheint. Daran erkennt man, dass die EuGH-Richter selbst noch nie eine USt-Erklärung erstellt haben. Denn der Fall, das...

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