Ermittlung des Grundbesitzwerts eines
land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer:
Veräußerungserlös als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts:
Leitsatz
Hinsichtlich
der Höhe des Liquidationswertes nach § 166 Abs. 2 BewG hat der Gesetzgeber
nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen
Wertes eröffnet.
Nach
verschiedenen Vorschriften des Bewertungsgesetzes ist der Nachweis
eines niedrigeren gemeinen Wertes durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt zustande
gekommenen Kaufpreises aber möglich.
Der
Senat lässt daher die Revision zur Frage, ob ein durch zeitnahe
Veräußerung nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert bei der Ermittlung
des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
für Zwecke der Erbschaftsteuer statt des Liquidationswerts angesetzt
werden kann, zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1401 Nr. 17 ErbStB 2016 S. 269 Nr. 9 OAAAF-77404
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 14.01.2016 - 4 K 814/15
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